- Testpflicht für Freibäder entfällt
- Clubs und Diskotheken dürfen öffnen
- neue Regelung für Veranstaltungen
Lockerungen im Bereich Veranstaltungen, Masken- und Testpflicht, Gastronomie, Clubs und Diskotheken, Ferienfreizeiten für Kinder- und Jugendliche
In der Ministerratssitzung vom 6. Juli 2021 hat die saarländische Landesregierung die Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angepasst und zwei Wochen verlängert. Die Verordnung tritt am 09. Juli in Kraft und am 22. Juli 2021 außer Kraft.
Hier finden Sie den Originaltext der aktuellen Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
Maskenpflicht
In Hotelbetrieben gilt die Maskenpflicht mit in Krafttreten der aktualisierten Verordnung nur noch im Innenbereich. Für die neu geöffneten Clubs und Diskotheken wurde im Ministerrat die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutz festgelegt.
Veranstaltungen
Zusätzlich zur starren Personenobergrenze für Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich von 250 und 500, wurde eine Regelung über die relative Auslastung einer Veranstaltungsstätte getroffen. Das bedeutet: Öffentliche sowie private Veranstaltungen sind bis zu 50% Auslastung der Veranstaltungsstätte zulässig; die Personenhöchstgrenzen von 250 bzw. 500 Personen bleiben zusätzlich bestehen, um eine Schlechterstellung zur bisherigen Regelung zu vermeiden.
Testpflicht
Die Testpflicht für Strand- und Freibäder entfällt ab Freitag im Saarland auch für Erwachsene. Testnachweise sind damit in diesem Bereich nur noch für Erwachsene in Schwimm- und Spaßbädern notwendig.
Daneben müssen Hotelgäste bei ihrem Aufenthalt nicht mehr alle 48 Stunden das Testergebnis aktualisiert vorzeigen. Es ist nun ausschließlich bei Anreise ein Testnachweis bzw. Nachweis der Immunisierung erforderlich.
Beim Kontaktsport im Außenbereich entfällt im Gleichklang mit den Regelungen in Strand- und Freibädern ebenfalls die Testpflicht. Beim Kontaktsport im Innenbereich bleibt die Testnachweispflicht bestehen.
Gastronomie + Alkoholverkaufsgebot
In der Gastronomie ist ab Freitag wieder die Bewirtung an Theken möglich. Die 10-er Begrenzung für Gruppengrößen an Tischen in der Gastronomie entfällt. Darüber hinaus besteht kein Alkoholverkaufsverbot zwischen 1:00 und 6:00 Uhr mehr.
Öffnung von Clubs und Diskotheken
Diskotheken und Clubs dürfen ab Freitag wieder für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher öffnen. Es gelten Abstands-, und Maskenpflicht sowie die Quadratmeterbegrenzung und Testnachweis und die Pflicht zur Kontakterfassung. Zusätzlich wurde eine Pflicht des Betreibers zur Sicherstellung einer ausreichenden Belüftung und zur Vorhaltung eines Hygienekonzeptes in die Verordnung mitaufgenommen.
Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche
Die Gruppengröße der Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche wurde auf 100 Personen erhöht. Bei den Testnachweispflichten wurde darüber hinaus eine Differenzierung vorgenommen. Um die unterschiedlichen Ausführungen der Veranstaltungen abzubilden, wurden die Testpflichten der Teilnehmer wie folgt geregelt: Grundsätzlich gilt eine tägliche Testung der Teilnehmenden. Bei Wochenveranstaltungen, die als Tagesveranstaltung in festen Gruppen durchgeführt werden, z.B. Stadtranderholung, ist jedoch ein Testnachweis zweimal die Woche ausreichend. Bei mehrtägigen Aufenthalten in festen Gruppen, wie zum Beispiel Zeltlagern und ähnlichem, ist der Testnachweis zu Beginn und zum Ende der Maßnahme zu führen.
Quelle: corona.saarland.de