Neue Corona-Regeln: Mehr Rechte für Geimpfte und Genesene

Die Landesregierung hat in Folge der Novellierung des Bundesinfektionsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) ihre infektionsrechtlichen Verordnungen geändert. Demnach erhalten immunisierte Personen, also vollständig gegen Covid-19 Geimpfte oder Genesene ab Montag, 3. Mai 2021, mehr Rechte. Sie werden von Einschränkungen ausgenommen und von der Test-Nachweispflicht beispielsweise beim Einkaufen oder bei Gastronomie-Besuchen befreit. Zudem entfällt für diese Gruppen nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet die Pflicht zur häuslichen Quarantäne, sofern es sich nicht um ein Virusvarianten-Gebiet handelt. Kontaktbeschränkungen, Abstandsgebote und die Pflicht zum Tragen einer Maske bestehen aber auch für Immunisierte weiter. Als Nachweis dient bei den Geimpften der Impfausweis, Genesene können laut Gesundheitsministerin Monika Bachmann die Benachrichtigung vom Gesundheitsamt oder einen Beleg vom Hausarzt vorweisen. Auch in Pflegeeinrichtungen wird die Testpflicht gelockert. Bewohner*innen müssen sich jetzt nur noch einmal alle zwei Wochen testen lassen, sofern sie genesen oder geimpft sind und 90 Prozent der Personen in der Einrichtung geimpft sind. Beschäftigte dieser Einrichtungen, die ihre Immunität nachweisen können, müssen nur noch einmal in der Woche verpflichtend einen Test durchführen.
Die Originaltexte der Verordnungen und mehr Infos im Internet unter: www.corona.saarland.de

 

Regionalverband: Kitas in Notbetreuung, Schulen im Distanzunterricht

Nachdem die Inzidenz im Regionalverband Saarbrücken an drei Tagen in Folge über der Grenze von 165 lag, wechselten Schulen und Kitas im Regionalverband am Montag in den Distanzunterricht bzw. in die Notbetreuung. Für Förderschulen und Abschlussklassen gelten Ausnahmeregelungen. Das pädagogische Angebot an den Grundschulen gibt es aber weiterhin und auch die Nachmittagsbetreuung findet statt. Gleiches gilt für die Klassenstufen 5 und 6 der Gemeinschaftsschulen und Gymnasien. Elternbeiträge für Freiwillige Ganztagsschule (FGTS) und Kitas/Kindertagespflege werden für die Tage übernommen, in denen das jeweilige Angebot nicht in Anspruch genommen wird. Die Schulen können erst wieder in den Wechselunterricht gehen, wenn die Inzidenz an 5 aufeinanderfolgenden Werktagen unter 165 lag. Damit ist dies frühestens in der Woche ab dem 10. Mai möglich.
Mehr Infos im Internet unter: www.regionalverband-saarbruecken.de/corona