Motorisiertes Befahren der Halden ist verboten - Empfindliche Geldbußen drohen!

 

Die Halde Göttelborn ist ein beliebtes, naturnahes Naherholungsgebiet und Ausflugsziel für Menschen aus der Gemeinde und der Umgebung. In letzter Zeit häufen sich Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde Quierschied über Personen, die mit motorisierten Zwei- oder Mehrrädern wie Motorrädern oder sogenannten Quads rund um den Absinkweiher Kohlbach der Halde Göttelborn ihr Unwesen treiben. Sie verursachen nicht nur Lärm und Abgase, sondern beschädigen die dortigen Wege sowie Flora und Fauna. Die Polizei weist darauf hin, dass das Befahren der Bergehalden mit bespannten oder motorisierten Fahrzeugen nach dem Saarländischen Naturschutzgesetz ausdrücklich verboten ist! Die Polizei wird deshalb künftig vermehrt Kontrollen durchführen. Entsprechende Verstöße werden zur Anzeige gebracht und mit empfindlichen Geldbußen sanktioniert. Sachdienliche Hinweise sind direkt an die Polizeiinspektion Sulzbach zu richten, Tel.: 06897/933-0.