Kommunalwahlen am 26. Mai 2019

Was sind Unterstützungsverzeichnisse?
Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe, der bei der letzten Gemeinderatswahl kein Sitz im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedarf der Unterstützung durch Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der dreifachen Anzahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder/Ortsratsmitglieder.

Die gleiche Regelung gilt auch für die Wahl zur Regionalversammlung. Wenn einer Partei oder Wählergruppe bei der letzten Wahl zur Regionalversammlung kein Sitz in der Versammlung oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz im Landtag zufiel, bedarf es ebenfalls der Unterstützung durch Wahlberechtigte in Höhe von mindestens der dreifachen Anzahl der zu wählenden Mitglieder der Regionalversammlung.
Wahlberechtigte, die einen entsprechenden Wahlvorschlag unterstützen wollen, haben sich dazu persönlich in ein beim Gemeindewahlleiter in Zimmer 1.03 des Rathauses für den jeweiligen Wahlvorschlag aufliegendes Verzeichnis einzutragen.
Der Unterstützung des Wahlvorschlages einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.

Kommunalwahl 2019
Zu den Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 wurden zwischenzeitlich Wahlvorschläge eingereicht, die einer Unterstützung bedürfen und für die Unterstützungsverzeichnisse gemäß § 22 Abs.2 Kommunalwahlgesetz (KWG) geführt werden. Die Möglichkeit zur Eintragung ist seit Einreichung des jeweiligen Wahlvorschlages arbeitstäglich während der allgemeinen Dienstzeit sowie an den 4 Samstagen vor dem 66. Tag vor der Wahl (Donnerstag, 21. März 2019) möglich. Am 21. März 2019 endet die Unterstützungsmöglichkeit um 18:00 Uhr.

Nach § 17 KWO sind Meldeamt und Wahlamt zusätzlich an folgenden Samstagen geöffnet:
Samstag 23.02. 2019 09.00 bis 12.00 Uhr
Samstag 02.03. 2019 09.00 bis 12.00 Uhr
Samstag 09.03. 2019 09.00 bis 12.00 Uhr
Samstag 16.03. 2019 09.00 bis 12.00 Uhr

An diesen Öffnungstagen ist nur die Eintragung in Unterstützungsverzeichnisse möglich.

Die anderen Dienststellen sind nicht besetzt.