Infos zum Neubau der Brücke am Bahnhof

Am vergangenen Donnerstag, den 4. April 2019, fand im Sitzungssaal des Rathauses eine öffentliche Sitzung des Ausschusses für Planung, Bauwesen, Liegenschaften und Energie statt. Dabei wurden die Ausschussmitglieder sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über den geplanten Neubau der Eisenbahn-Brücke am Bahnhof in Quierschied informiert. Vertreter der DB Netz AG, einem Tochterunternehmen der Deutschen Bahn, und der von der Bahn beauftragten Ingenieurgesellschaft Schüßler Plan stellten die Maßnahme vor.

Die Erneuerung der Brücke soll im September 2022 beginnen und insgesamt zwölf Monate andauern. Eine Sanierung des alten Bauwerks ist laut den Experten keine Option – dafür ist es in einem zu schlechten Zustand. Aufgrund der ungünstigen Lage werden auch andere Bauweisen ausgeschlossen. Vor dem Neubau werden die dicken Betonwände des knapp 90 Jahre alten Bauwerks zurückgebaut und mittels „Rahmenbauweise“ durch dünnere Wände ersetzt. Die neuen Gehwege des Durchgangs können dadurch breiter angelegt werden als die alten. Neu wird auch die Lichtöffnung über der Treppe zum Bahnsteig sein, die für einen deutlich helleren Durch- und Aufgang sorgen wird.

Bis der Neubau abgeschlossen ist, wird der Zugverkehr durch eine Hilfsbrücke auch während der Bauphase aufrechterhalten. Der Bahnsteig ist in dieser Zeit durch eine überdachte Treppenkonstruktion erreichbar. Die schwerwiegendste Beeinträchtigung ist die laut Bahn und Baufirma unvermeidbare Vollsperrung der Durchfahrt über einen Zeitraum von neun Monaten. Diese zieht für viele Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde teils erhebliche Umwege nach sich.

 „Gerade, weil es sich nicht nur um ein kleines Sanierungsprojekt handelt, war es uns wichtig, dass die Bevölkerung frühzeitig die Möglichkeit hat, die Maßnahme kennenzulernen“, sagte Bürgermeister Lutz Maurer und wies darauf hin, dass die detaillierten Pläne im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens über einen Zeitraum von einem Montag öffentlich ausgelegt werden. Im Anschluss gilt eine 14-tägige Frist, in der betroffene Bürgerinnen und Bürger Einwände gegen das Projekt erheben können.