Informationen zur Briefwahl

 

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Die Beantragung des Wahlscheines kann mündlich (nicht telefonisch) oder schriftlich erfolgen. Schriftlich können Anträge per Telegramm, Fernschreiben, Fax oder E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung gestellt werden. Bitte geben Sie hier immer Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an. Für dieelektronische Beantragung des Wahlscheines können Sie den Link bzw. den QR-Code, die beide auf der Homepage der Gemeinde Quierschied eingestellt sind, nutzen. Sie können damit direkt den elektronischen Wahlscheinantrag aufrufen. Der QR-Code befindet sich ebenfalls auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung.

 

Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen eignet sich auch der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet und dem Wahlamt der Gemeinde zugeleitet werden kann. Wenn Sie diesen Antrag nutzen möchten, tragen Sie dort bitte Ihr Geburtsdatum einund unterschreiben Sie in jedem Falle den Antrag.

 

Bitte beachten Sie! Eine fernmündlicheBeantragung von Briefwahlunterlagen ist leider nicht möglich.

 

Hinweis für Briefwähler

 

Beabsichtigt eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter per Briefwahl zu wählen und die Unterlagen persönlich abzuholen, so besteht die Möglichkeit, die Briefwahl an Ort und Stelle beim Briefwahlbüro auszuüben.

 

Die Gemeinde hat hierfür beim Wahlamt zwei Briefwahlbüros - Zimmer 1.03 und 1.04 im

1. Obergeschoss - eingerichtet, die zu den allgemeinen Dienstzeiten der Verwaltung geöffnet sind. Zusätzlichist das Wahlamt am Freitag, 24. September 2021, bis 18.00 Uhr geöffnet.

 

Bitte bringen Siedie Wahlbenachrichtigung sowie Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit, wenn Sie vor Ort Briefwahl ausüben möchten.

 

Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Briefwahl im Wahlbüro durchzuführen, bitten wir Sie, wegen der nach wie vor andauernden Corona-Pandemie und der aktuell wieder steigenden Infektionszahlen das Infektionsrisiko für sich und andere so gering wie möglich zu halten.

 

Aushändigung von Briefwahlunterlagen an eine andere Person als die Wahlberechtigte/den Wahlberechtigten

 

Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen an eine andere Person als die Wahlberechtigte/den Wahlberechtigten ist gesetzlich nur dann möglich, wenn eine entsprechende Vollmacht durch die Wahlberechtigte/den Wahlberechtigten vorliegt. Dafür können Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung nutzen. Tragen Sie im Abschnitt „Vollmacht des Wahlberechtigten“ Vor- und Familienname sowie Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) der Bevollmächtigten/des Bevollmächtigten ein. Bitte unterschreiben Sie die Vollmacht. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Dies hat sie vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern.

 

Rücksendung / Rückgabe von Wahlbriefen

 

Die Rücksendung von Wahlbriefen zur Bundestagswahl ist im Bereich der Deutschen Post AG gebührenfrei. Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl (Donnerstag, 23.09.2021), bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden. Es ist auch möglich, die Wahlbriefe im Briefkasten des Rathauses einzuwerfen, an der Rathaus-Info oder beim Wahlamt im Rathaus abzugeben.

 

Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis 18:00 Uhr im Rathaus eingehen.

 

Den QR-Code zum Aufruf des elektronischen Wahlscheines finden Sie rechts.