Seit dem 3. Mai sind im Saarland vollständig geimpfte Personen sowie Menschen, die in den vergangenen sechs Monaten an Covid-19 erkrankt waren, von der Testpflicht ausgenommen. Deshalb erhalten die Personen, deren Infektion durch einen positiven Laborbefund zwischen dem 15. November und dem 13. April nachgewiesen wurde, seit der laufenden Woche vom Gesundheitsamt des Regionalverbands einen Immunitätsnachweis. Dies betrifft über 8.500 Bürgerinnen und Bürger im Regionalverband. Grund für diese einmalige Aktion sind zahlreiche Anrufe und Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern, die keinen solchen Nachweis über ihre überstandene Infektion mehr haben.
Der Nachweis des Gesundheitsamts ist bis höchstens sechs Monate nach einer bestätigten Infektion gültig. Zudem muss der positive Laborbefund mindestens 28 Tage zurückliegen. Das heißt: Wenn jemand am 13. April einen positiven Laborbefund erhalten hat, gilt der entsprechende Immunitätsnachweis vom 12. Mai bis zum 13. Oktober. Dieser gilt vorbehaltlich, bis er durch eine anderslautende Regelung durch den Bund oder das Land abgelöst wird. Der Nachweis kann nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis genutzt werden und ist personengebunden.
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo: „Eine überstandene Infektion bietet allerdings keinen hundertprozentigen Schutz vor einer erneuten Ansteckung. Deshalb müssen auch weiterhin die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Eine zusätzliche Sicherheit bieten auch regelmäßige Tests und natürlich eine Corona-Schutzimpfung. Dies dient nicht nur dem Eigenschutz, sondern auch dem Schutz der Mitmenschen.“