Ihre Seniorensicherheitsberater informieren

Sind Sie ein freundlicher Mensch, der Pakete für seinen Nachbarn annimmt? Dann tun Sie das auch weiterhin! Damit Ihre Hilfsbereitschaft nicht ausgenutzt wird, beachten Sie bitte Folgendes:

•    Nehmen Sie keine Pakete für Nachbarn an, die Sie nicht kennen. 
•    Keine Pakete mit größeren Beschädigungen an der Verpackung annehmen.
•    Von Paketabholern, die Sie nicht kennen, lassen Sie sich immer den Ausweis zeigen und schreiben Sie sich die Ausweisdaten auf. Notieren Sie sich, wenn möglich, die Autonummer des Abholers. Diese Daten sollten Sie dann längere
Zeit aufbewahren.

Die Masche der Betrüger

Es werden hochpreisige Waren im Onlinehandel auf Rechnung und unter falschen Namensangaben bestellt. Als Lieferanschrift wird eine existierende Adresse angegeben. Manchmal nutzen Betrüger auch eine urlaubsbedingte Abwesenheit Ihrer Nachbarn aus, oder sie beschriften einen Briefkasten neu mit dem adressierten Empfängername. Paketzusteller geben die Pakete, die nicht zugestellt werden können, dann bei einem freundlichen Nachbarn ab. Betrüger kommen darauf hin bei Ihnen vorbei, um die Pakete unter einem Vorwand abzuholen. Sie geben vor, neu eingezogen zu sein oder im Auftrag der sich im Urlaub befindenden Nachbarn zu handeln. Wird die Rechnung der Paketlieferung später nicht beglichen, weil diese unter falschem Namen bestellt wurde, wird der Ersatzempfänger, der freundliche Nachbar, für die Ware in die Verantwortung genommen. Dieser ist der letzte bekannte Empfänger des Paketes. 
Diese Problematik wird von den Gerichten noch nicht einheitlich behandelt. Auch ist rechtlich nicht eindeutig geklärt, dass eine Paketannahme in Vertretung des Adressaten als Gefälligkeit anzusehen ist. 

Für weitere Informationen stehen Seniorensicherheitsberater Conny Zemborski (Tel.: 06897 9142988) und Seniorensicherheitsberaterin Gabriele Pitz (0170 9092177) gerne zur Verfügung.