Hinweis des EVS

Der Entsorgungsverband Saar möchte seine Kundinnen und Kunden darauf hinweisen, dass zum 15.05.2019 die 2. Rate der Abfallgebühren für das Jahr 2019 fällig wird.

Die Jahresbescheide vom 22.01., 28.01., und 06.02.2019 weisen die jeweils zutreffende Fälligkeitsübersicht mit Zahlungsfristen für die Abfallgebührenraten aus. So kann jeder Kunde ersehen, welche Termine jeweils Berücksichtigung finden müssen.

Die Überweisungen sollten generell so rechtzeitig vorgenommen werden, dass sie zum Fälligkeitstermin bereits auf dem im Bescheid angegebenen Konto gutgeschrieben sind. Die Einhaltung der Fälligkeitstermine stellt sicher, dass keine Säumnisgebühren oder Mahnzuschläge anfallen.

Bei vorliegenden Lastschriftmandaten werden die fälligen Raten zum Fälligkeitstag vom angegebenen Konto abgebucht. Formulare zur Erteilung eines Lastschriftmandates können bequem über die Internetadresse www.evs.de (Suchbegriff „Formular-Service“) heruntergeladen werden.

Fragen zum Gebührenbescheid bzw. zum Zahlbetrag beantwortet gerne das EVS Kunden-Service-Center (Tel. 0681 5000-555).