Haushaltssatzung

Aufgrund § 16 (2) der Satzung des Zweckverbandes „Landschaft der Industriekultur Nord“ (LIK.Nord) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 2014 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 175), § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 63 des Gesetzes vom 08.12.2021 (Amtsblatt I, S. 2629), in Verbindung mit § 84 ff des Kommunalselbst-verwaltungsgesetzes – KSVG – vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes, S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 60 des Gesetzes vom  08.12.2021 (Amtsblatt I, S. 2629) hat die Verbandsversammlung am 03.05.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird festgesetzt

1.    im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf    380.883,00 €    
dem Gesamtbedarf der Aufwendungen auf    365.912,00 €    
dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf    14.971,00 €

2.    im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf    500.778,00 €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf    450.595,00 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf    50.183,00 €

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf    0,00 €    
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf    7.411,00 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf    -7.411,00 €


§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 100.000 €

§ 5
Eine Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird nicht festgesetzt.

 


§ 6
Der Zweckverband erhebt Umlagen zur Deckung seines komplementären Finanzierungsbedarfs von seinen stimmberechtigten Mitgliedern gemäß § 18 der Verbandssatzung in Höhe von 100.476,51 €.

§ 7
Der Zweckverband hat gemäß § 7 der Satzung des Zweckverbandes eine Geschäftsstelle eingerichtet und beschäftigt zwei Arbeitnehmer. Es gilt der von der Verbandsversammlung am 03.05.2022 beschlossene Stellenplan.

§ 8
Für die Abwicklung der Geschäfte der laufenden Verwaltung und die Führung der Kassengeschäfte ist laut § 17 (1) der Satzung des Zweckverbandes der Verbandsvorsteher verantwortlich.
Die Rechnungsprüfung erfolgt gemäß § 6 (8) durch einen von der Verbandsversammlung zu bestellenden Abschlussprüfer.


Schiffweiler, 03.05.2022

Der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes
„Landschaft der Industriekultur Nord“ (LIK.Nord)            

Markus Fuchs

 

Bekanntmachung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 86 Abs. 3, und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) erforderliche Genehmigung des Landesverwaltungsamtes zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 8 der Haushaltssatzung wurde für das Haushaltsjahr 2022 erteilt und hat folgenden Wortlaut:


Genehmigung

Von der durch die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 03.05.2022 beschlossenen Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan des Zweckverbandes „Landschaft der Industriekultur Nord“ für das Jahr 2022 habe ich Kenntnis genommen. Die eingereichten Unterlagen genügen materiell und formell den rechtlichen Anforderungen.
Nach den Festsetzungen in der Haushaltssatzung ergeben sich auch keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Gegen den Vollzug des Haushalts 2022 einschließlich des Stellenplans bestehen somit insgesamt keine Bedenken.

St. Ingbert, 16.05.2022
Im Auftrag

Michael Rothermel

 


Offenlegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2022 liegen in der Zeit vom 18.07.2022 bis einschließlich 28.07.2022 werktags in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Geschäftsstelle LIK.Nord, Bahnhof Landsweiler-Reden, Bahnhofstraße 17, 66578 Schiffweiler zur Einsichtnahme öffentlich aus.


Schiffweiler, 01.06.2022

Der Verbandsvorsteher des Zweckverbandes
„Landschaft der Industriekultur Nord“ (LIK.Nord)            

 


Markus Fuchs