Am Montag, 6. November 2023, besichtigte eine Delegation aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung sowie Vertreterinnen und Vertreter aus den Gremien auf Einladung des Betreiberkonzerns Steag Power GmbH das Kraftwerk Weiher. Kraftwerksleiter Marc Scheller und sein Stellvertreter Rouven Cornelius führten die Gruppe über das Gelände und informierten sie unter anderem über die Funktionsweise des Kraftwerks, aber auch über den möglichen Standort eines modernen Gaskraftwerkes, das perspektivisch auch mit klimaneutral hergestelltem Wasserstoff („H2-Ready“) betrieben werden könnte (wir berichteten).
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zeigten sich beeindruckt von der unverwechselbaren Kulisse, die insbesondere durch das einzigartige rötliche Kesselgerüst und den 135 Meter hohen Kühlturm weithin sichtbar ist und für viele das Quierschieder Ortsbild prägt. Im Januar 1918 nahm das Kraftwerk seinen Betrieb auf, in den Folgejahren wurde es immer wieder aus- und umgebaut. Heute ist nur noch Block III erhalten, die älteren Kraftwerke wurden 1973 (Weiher I) und 1999/2001 (Weiher II) außer Betrieb genommen und abgerissen. Weiher III wurde schließlich 1976 in Betrieb genommen, mit der damals größten Rauchgasentschwefelungsanlage in Europa. Seit November 2016 beherbergt der Standort zudem einen Großbatteriespeicher, der kurzzeitig Strom mit einer Leistung von 15 Megawatt ins Stromnetz einspeisen bzw. aus diesem aufnehmen kann.. Das Kraftwerk selbst, das aktuell mit Kohle aus Kolumbien und den USA betrieben wird, kann bei Volllastbetrieb bis zu 656 Megawatt in das Stromnetz einspeisen - zum Vergleich: Das gesamte Saarland hat derzeit einen maximalen Bedarf von 800 Megawatt. Waren früher für die Unterhaltung des Kraftwerks noch um die 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig, sind es heute gerade einmal noch 115 (inkl. Instandhaltung).
Weiher III wurde im Jahr 2017 stillgelegt, bei einer Prüfung durch den Übertragungsnetzbetreiber wurde jedoch die Systemrelevanz festgestellt. Das Kraftwerk ist daher Teil der Netzreserve, es wird also nur dann hochgefahren, wenn es vom Übertragungsnetzbetreiber gebraucht wird. Zum Beispiel dann, wenn der Strom aus erneuerbaren Energiequellen nicht ausreicht, oder aus anderen Gründen die Netzstabilität nicht gewährleistet ist. Aktuell und vorübergehend bis März 2024 darf das Kraftwerk auch außerhalb der Netzreserve vermarktet werden, um Strom erzeugen zu können, wenn Gaskraftwerke nicht zur Verfügung stehen. Hintergrund sind dabei die seit rund eineinhalb Jahren erlebten Turbulenzen bei der Gasversorgung in Deutschland.