Gemeinde schafft Luftreinigungsgeräte für Grundschulen an

Das Thema „mobile Luftreinigungsgeräte für Kitas und Schulen“ wird seit Beginn der Corona-Pandemie kontrovers diskutiert. So auch in den Gremien der Gemeinde Quierschied. Einerseits sollen die mobilen Luftreinigungsgeräte mit Filterfunktion vor Infektionen, beispielsweise mit Corona-Viren, schützen, weshalb ihre Anschaffung vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport gefördert wird. Andererseits stehen angesichts der notwendigen Rahmenbedingungen für den bestmöglichen Nutzen die Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Geräte in Frage. Auch die Mitglieder des Ausschusses für Planung, Bauwesen und Liegenschaften als Ferienausschuss der Gemeinde Quierschied diskutierten das Für und Wider in der Ausschusssitzung vom vergangenen Donnerstag, 29. Juli, kontrovers. Schon in der Bauausschuss-Sitzung vom 27. Februar wurde dieses Thema ausführlich behandelt. Damals wurde, fachlichen Einschätzungen und der Empfehlung der Kommission Innenraumhygiene des Umweltbundesamtes folgend, entschieden, die Geräte nur in Räumlichkeiten einzusetzen, in denen keine ausreichende Lüftung möglich ist. Dem entsprach auch die Förderrichtlinie des saarländischen Innenministeriums im Frühjahr 2021, auf deren Grundlage die gemeindeeigenen Kindertagesstätten im Mai dieses Jahres mit insgesamt vier Luftreinigungsgeräten ausgestattet wurden.

Zwar hat sich die Förderrichtlinie inzwischen dahingehend geändert, dass eine Anschaffung von Geräten grundsätzlich gefördert wird, aber an den Einschätzungen der genannten Experten hat sich bis heute nicht viel geändert. Demnach wurde eine Reduzierung der Virenlast Modellrechnungen zufolge insbesondere dort nachgewiesen, wo die empfohlene Lüftung und die Befolgung der AHA-Regeln nicht konsequent umgesetzt werden konnte. Aufgrund der Unterschiedlichkeit der jeweiligen Bedingungen und Einflussfaktoren (u.a. Gerätetyp, Aufstellungsbedingungen, Luftzirkulation) lässt sich dieser Effekt allerdings nicht realistisch beziffern. Der Nutzen eines Gerätes hängt also stark von den örtlichen Gegebenheiten ab und ist somit nicht garantiert. Dies sieht auch der Deutsche Städte- und Gemeindetag so, der in seiner Stellungnahme vom 23. Juli betonte, dass in Räumen, in denen ein Luftaustausch durch regelmäßiges Stoß- und Querlüften gewährleistet ist, ein Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte nicht notwendig ist. Darüber hinaus seien aufgrund der Geräusch- und Zugluftentwicklung insbesondere in der Nähe sitzende Schüler*innen stark vom Betrieb der Geräte beeinträchtigt. Der Einsatz von Luftfiltergeräten verhindert weder die Notwendigkeit des Lüftens noch die Einhaltung der AHA-Regeln. Für den Fall, dass sich ein Kind mit dem SARS-CoV-2-Virus infiziert, hat er auch keine Auswirkung auf die Quarantänepflicht für die gesamte Klasse oder Gruppe.

Die genannten Aspekte wurden im Ferienausschuss ausführlich und sachlich diskutiert. Vor dem Hintergrund der in der Öffentlichkeit herrschenden großen Hoffnungen in diese Technologie und des daraus entstandenen Drucks entschied sich der Rat trotz des nicht nachgewiesenen Nutzens und der durch Anschaffung, Wartung und Pflege anfallenden erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die flächendeckende Ausrüstung der Klassenräume der Grundschulen der Gemeinde Quierschied mit Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion. Auch für die Kindertagesstätten ist eine flächendeckende Ausrüstung denkbar. Diese wie auch weitere Fördermöglichkeiten werden derzeit geprüft. Darüber hinaus befindet sich die Gemeinde in Abstimmung mit den kirchlichen Trägern, um eine einheitliche Lösung herbeizuführen.