Gekennzeichnete Grabstätten werden ab Mai 2025 eingeebnet

Die Nutzungs- und Beisetzungsrechte einiger Reihen-, Urnenreihen- und Familiengrabstätten auf den Friedhöfen in Fischbach-Camphausen und Göttelborn sind bereits abgelaufen oder enden spätestens am 12. April 2025. Die betroffenen Grabstätten wurden aus rechtlichen Gründen entsprechend gekennzeichnet, wofür die Gemeinde um Verständnis bittet. Es wird gebeten, die Grabaufbauten, das Grabzubehör und den Grabschmuck in Fischbach-Camphausen bis zum 2. Mai und in Göttelborn bis zum 23. Mai 2025 zu entfernen.

Da die Gräber eingeebnet und zur späteren Wiederbelegung hergerichtet werden, müssen nicht abgeräumte Denkmäler, Einfriedungen und sonstige bauliche Anlagen nach Ablauf der genannten Frist von der Gemeinde entfernt werden.

Bei Nachfragen können Sie sich gerne direkt unter Tel.: 06897 961-129 an die Ortspolizeibehörde wenden.