Führerschein-Umtausch

 

Das saarländische Wirtschaftsministerium hat am vergangenen Wochenende noch einmal darauf hingewiesen, dass alte Führerscheine bald ihre Gültigkeit verlieren. Demnach müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 in Deutschland ausgestellt wurden, in moderne Kartenführerscheine umgetauscht werden. Die Umtauschfrist richtet sich nach dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnishalters bzw. nach dem Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis. Nach der jeweiligen Umtauschfrist sind die alten Führerscheine ungültig.

 

In einem ersten Schritt werden die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellten Papierführerscheine umgetauscht. Führerscheinbesitzer*innen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 und mit ihrem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Quierschied sollten ihren Papierführerschein bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. Ab dem Jahr 2026 laufen auch die Umtauschfristen für alte Kartenführerscheine ab. Mehr Infos in den folgenden Tabellen.

 

Wichtig: Für den Umtausch des alten Führerscheins ist vorab unbedingt ein Termin zu vereinbaren – gerne online unter www.quierschied.de. Folgende Unterlagen werden für den Umtausch benötigt:

•           Alter Führerschein

•           Biometrisches Passbild

•           Bei außerhalb der Gemeinde Quierschied ausgestelltem alten Führerschein: Karteikartenabschrift (erhält man bei der Ausstellungsbehörde)

•           Gebühr 25,30 € (bei Umtauschbeantragung fällig)

 

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953

19. Januar 2033

1953 bis 1958

19. Januar 2022

1959 bis 1964

19. Januar 2023

1965 bis 1970

19. Januar 2024

1971 oder später

19. Januar 2025

 

 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind: *

Ausstellungsjahr

Tag, bis zu dem derFührerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001

19. Januar 2026

2002 bis 2004

19. Januar 2027

2005 bis 2007

19. Januar 2028

2008

19. Januar 2029

2009

19. Januar 2030

2010

19. Januar 2031

2011

19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013

19. Januar 2033

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.