Erster Ehrenamtspreis der Gemeinde:

Die Ehrenamtlichen in der Gemeinde Quierschied leisten mit ihrem freiwilligen, uneigennützigen und unbezahltem Einsatz in vielen Bereichen vorbildliche und unverzichtbare Arbeit. Sie bildet die Grundlage für den Zusammenhalt und das friedliche Miteinander in unserer Gesellschaft. Die Bandbreite ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer reicht von „klassischer“ Vereinsarbeit in Sport und Kultur über soziales Engagement, Umweltschutz und Brauchtumspflege bis hin zu Brand- und Katastrophenschutz oder Rettungsdienst. Zu oft wird ehrenamtliche Arbeit als Selbstverständlichkeit wahrgenommen und diejenigen, die sich engagieren, erfahren dadurch viel zu wenig Wertschätzung. Dem will die Gemeinde Quierschied aktiv entgegentreten.

In Zeiten des Rückgangs im Ehrenamt, mit dem viele Vereine und Organisationen zu kämpfen haben, soll die jährliche Verleihung des Ehrenamtspreises der Gemeinde Quierschied ein starkes Zeichen setzen. Die Idee, bis zu vier Personen oder Vereine pro Jahr öffentlichkeitswirksam zu würdigen, entstand im Rahmen des diesjährigen Neujahrsempfangs der Gemeinde und des Heimat- und Verkehrsvereins (HuV), der ganz im Zeichen des Ehrenamtes stand. Nachdem Karl-Heinz Lander (HuV) bei seiner Begrüßung die positive Entwicklung der Gemeinde durch den leidenschaftlichen Einsatz der Ehrenamtlichen betonte, legte Bürgermeister Lutz Maurer in seiner Neujahrsansprache nach und hob jene hervor, die durch ihren „beispielhaften Einsatz für die Gesellschaft einen wesentlichen Schlüssel für respektvollen friedlichen Umgang miteinander“ leisteten. Maurer war es auch, der den Vorschlag zur Verleihung des Ehrenamtspreises machte, was unmittelbar breite Zustimmung unter den Ehrengästen und auch im Bereich der Politik hervorrief.

Bei der Formulierung entsprechender Richtlinien achtete die Verwaltung in der Folge darauf, einen möglichst umfassenden Personenkreis anzusprechen und das gesamte Verfahren transparent und möglichst wenig bürokratisch zu gestalten. Nach der Vorberatung im Ausschuss für Kultur, Jugend, Soziales, Sport und Tourismus beschloss der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung vor den Kommunalwahlen einstimmig die nachfolgende endgültige Fassung der Richtlinien.

Ab sofort sind alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Quierschied dazu aufgerufen, Vorschläge für die erste Verleihung des Ehrenamtspreises der Gemeinde Quierschied einzureichen. Die Vorschläge müssen bis zum 31. Juli 2019 bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein.

Richtlinien zur Verleihung des Ehrenamtspreises der Gemeinde Quierschied

Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich in der Gemeinde Quierschied und prägen damit unser Gemeinwesen. Ihre vorbildliche und unverzichtbare Arbeit leisten sie oft unter Zurückstellung persönlicher Belange. Die Gemeinde Quierschied würdigt den Einsatz verdienter ehrenamtlich Tätiger mit einer Urkunde und einem Präsent.

Die Ehrung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung.

Mit diesem Ehrenamtspreis sollen außergewöhnliche Einsatzbereitschaft, besonders Engagement sowie uneigennütziges Wirken für das Gemeinwesen ausgezeichnet werden.

1. Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenamtspreises
Der Ehrenamtspreis kann jährlich an bis zu 4 Einzelpersonen und/oder einen Verein/eine Gruppe verliehen werden. Er erstreckt sich auf folgende Bereiche:
- soziales Engagement,
- Kultur- und Brauchtumspflege, Geschichte,
- Jugendarbeit,
- Umwelt,
- Vereinsarbeit,
- Sport,
- Brand- und Katastrophenschutz/Rettungsdienst

Es können nur Personen oder Vereine/Gruppen berücksichtigt werden, die ihre Tätigkeit in der Freizeit ausüben und nicht in irgendeiner Form entlohnt werden. Ausgenommen hiervon ist die Ehrenamtspauschale. Auf Dauer kann für ein und dieselbe Tätigkeit nur eine Ehrung erfolgen. Für die Auszeichnung ist eine ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens 10 Jahren erforderlich. In besonderen Fällen sind Ausnahmen möglich.

2. Sonstige Bestimmungen
Vorschlagsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger, Gruppierungen, Vereine und Institutionen. Sie schlagen die zu Ehrenden der Gemeindeverwaltung vor und begründen den Vorschlag. Selbstvorschläge sind nicht möglich.

Personen die bereits geehrte wurden, können frühestens nach Ablauf von 10 Jahren ein weiteres Mal geehrt werden. Je Verein/Institution kann jährlich nur eine Person geehrt werden, es sei denn es handelt sich um eine fest zusammengesetzte Gruppe.

Der Aufruf der Gemeinde zur Einreichung von Vorschlägen erfolgt über den Quierschieder Anzeiger und auf der Homepage der Gemeinde.

Vorschläge müssen bis zum 31. Juli eines Jahres bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sein. Über die Preisverleihung entscheidet der Kulturausschuss des Gemeinderates auf Empfehlung einer Jury, die sich wie folgt zusammensetzt:
Aus
- der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister als Vorsitzende/als Vorsitzender
- der Leiterin/dem Leiter des Fachbereichs 1 der Gemeindeverwaltung
- 2 Vertretern des Kulturausschusses
- der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Heimat- und Verkehrsverein Quierschied und seiner Stellvertreterin/seinem Stellvertreter
- den Ortsvorstehern der Gemeindebezirke

Die Empfehlung der Jury muss mehrheitlich gefasst werden, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden/des Vorsitzenden.

3. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Quierschied, 28. Mai 2019
gez: (DS) Lutz Maurer Bürgermeister