Besonderheiten bei der Briefwahl

Aufgrund der vorgezogenen Neuwahl zum 21. Deutschen Bundestag kommt es zu kleineren Änderungen bzgl. des Ablaufs der Briefwahl. Bitte beachten Sie die nachfolgenden Informationen:

1. Briefwahl per Post

Erfreulicherweise haben schon einige Bürgerinnen und Bürger ihre Briefwahlunterlangen schriftlich oder per E-Mail beantragt.  Die Verwaltung empfiehlt ausdrücklich, hierfür den offiziellen „Wahlscheinantrag“ zu verwenden. Er ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden, die allen eingetragenen Wählerinnen und Wählern ab dem 13. Januar 2025 per Post zugestellt wird.

Wichtig: Die Briefwahlunterlagen dürfen aufgrund gesetzlicher Vorgaben erst ab Freitag, 7. Februar 2025 zugestellt werden. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen nach dem Erhalt schnellstmöglich auszufüllen und zur Post zu geben, sie direkt im Rathaus abzugeben oder sie in den Rathaus-Briefkasten einzuwerfen.

2. Briefwahl vor Ort im Rathaus

Von Montag, 10. Februar bis Freitag, 21. Februar 2025 besteht zu den gewohnten Geschäftszeiten wieder die Möglichkeit, die Briefwahl im Rathaus auszuüben. Die Verwaltung wird alle wichtigen Informationen hierzu in den kommenden Ausgaben des Quierschieder Anzeigers bereitstellen.  

Bei Fragen zur Briefwahl oder zu Wahlscheinen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes gerne für telefonische Auskünfte unter den Telefonnummern 06897/961-251 oder 06897/961-111 zur Verfügung.