Bekanntmachung

Aufgrund § 16, Satz (1) der Satzung des Zweckverbandes „Landschaft der Industriekultur Nord“ (LIK.Nord) i. d. Fassung der Bekanntmachung vom 30. Januar 2014 (Amtsblatt des Saarlandes S. 99), § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes S. 723), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 13. Juli 2016 (Amtsblatt I S. 711), in Verbindung mit § 99 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- vom 27. Juni 1997 (Amtsblatt des Saarlandes. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. Februar 2020 (Amtsblatt I S. 208), hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Landschaft der Industriekultur Nord“ (LIK.Nord) in ihrer Sitzung am 30.06.2020 den Jahresabschluss 2018 des Zweckverbandes wie folgt festgestellt:

Der Jahresabschluss weist folgendes Ergebnis aus:
1.  im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 289.859,82 €
dem Gesamtbedarf der Aufwendungen auf 289.859,82 €
dem Saldo der Erträge und Aufwendungen auf 0,00 €
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 50.254,49 €
den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 289.299,83 €
dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit -239.045,34 €
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 1.188.315,14 €
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.199.337,64 €
dem Saldo aus Investitionstätigkeit -11.022,50 €
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 €
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 7.411,48 €
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit -7.411,48 €
Somit ergibt sich ein ordentliches Jahresergebnis von 0,00 €.

Prüfungsurteil des Abschlussprüfers
Wir haben den Rechenschaftsbericht des Zweckverbandes Landschaft der Industriekultur Nord, Quierschied, für das Haushaltsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Rechenschaftsbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der Kommunalhaushaltsverordnung des Saarlandes und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der für die Überwachung verantwortliche Verbandsversammlung für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Rechenschaftsberichts, der in allen Belangen den Vorschriften der KommHVO des Saarlandes entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung des Rechenschaftsberichts in Übereinstimmung mit den Vorschriften der KommHVO des Saarlandes zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Rechenschaftsbericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Rechenschaftsberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Rechenschaftsbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der KommHVO des Saarlandes entspricht und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt. Die Ausführungen zur Verantwortung des Abschlussprüfers zur Prüfung des Jahresabschlusses gelten gleichermaßen für die Prüfung des Rechenschaftsberichts.

St. Ingbert, den 30. Juni 2020
Atax Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dirk Bach
Wirtschaftsprüfer 
Unterschrift 
Siegel

Offenlegung
Der Jahresabschluss 2018 und der Prüfungsbericht ATAX Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegen in der Zeit vom 17.08.2020 bis einschließlich 24.08.2020 in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr in der Geschäftsstelle des ZV LIK.Nord, Bahnhofstraße 17, 66578 Schiffweiler zur Einsichtnahme öffentlich aus. Quierschied, den 22.07.2020
Lutz Maurer
Verbandsvorsteher