Bekanntmachung des Oberbergamtes des Saarlandes

1. Der Erörterungstermin im Rahmen des bergrechtlichen Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung zum Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel in die Saar als Folge des Ansteigenlassens des Grubenwasserspiegels auf minus 320 m NN in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel findet am

03. Juni 2019 ab 10:00 Uhr in einem Großzelt in 66806 Ensdorf, Provinzialstraße 1

statt.

Registrierung und Einlass ab 8:00 Uhr, Ende gegen 18:00 Uhr. Zugang und Parkmöglichkeit gegenüber der Einmündung Kohlbrunnenstraße/Ostring.

Der Erörterungstermin wird im Bedarfsfall an den Folgetagen fortgesetzt.
Beginn: Montags bis freitags ab 09:00 Uhr (Registrierung und Einlass ab 8:00 Uhr).
Ende: Montags bis donnerstags voraussichtlich gegen 17:00 Uhr und freitags gegen 15:00 Uhr.

Die Fortsetzung des Termins am Folgetag wird jeweils nachmittags in der Verhandlung mitgeteilt und auf der Internetseite www.saarland.de/228869.htm unter Angabe der noch anstehenden Tagesordnungspunkte veröffentlicht. Eine weitere besondere Bekanntmachung erfolgt nicht. Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird auch auf der Internetseite www.uvp-verbund.de veröffentlicht.

Anfahrtsbeschreibung ÖPNV:
Vom Hauptbahnhof Saarlouis bzw. zentralen Omnibusbahnhof Saarlouis: Buslinien 402, 404 und 405 bis Haltestelle Saarschacht, Ensdorf.

2. Tagesordnung:
Die Tagesordnung wird auf der Internetseite www.saarland.de/228869.htm veröffentlicht.

3. Dem Verfahren liegt der Antrag der RAG Aktiengesellschaft vom 18.08.2017 AZ: BT GP zugrunde. Die Antragsunterlagen haben in den folgenden Städten und Gemeinden ausgelegen: Gemeinden Bous, Ensdorf, Eppelborn, Großrosseln, Heusweiler, Illingen, Merchweiler, Nalbach, Quierschied, Rehlingen-Siersburg, Riegelsberg, Saarwellingen, Schiffweiler, Schmelz, Schwalbach, Spiesen-Elversberg, Überherrn, Wadgassen, Kreisstadt Neunkirchen, Kreisstadt Saarlouis, Landeshauptstadt Saarbrücken, Mittelstadt St. Ingbert, Mittelstadt Völklingen, Städte Bexbach, Dillingen, Friedrichsthal, Lebach, Ottweiler, Püttlingen, Sulzbach.

4. Gemäß § 73 Abs. 6 Satz 1 Saarländisches Verwaltungsverfahrensgesetz (SVwVfG) werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 SVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan mit der Trägerin des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.

5. Der Erörterungstermin wird in den oben genannten Kommunen ortsüblich bekannt gemacht (§ 73 Absatz 6 Satz 2 SVwVfG). Gemäß § 73 Absatz 6 Satz 4 SVwVfG erfolgt die Benachrichtigung über den Erörterungstermin durch die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Saarlandes und in der Saarbrücker Zeitung (Ausgaben Regionalverband, Saarlouis, Neunkirchen, St. Ingbert und Homburg), da mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen wären. Für die fristgerechte Bekanntgabe des Erörterungstermins ist die Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes maßgebend (§ 73 Absatz 6 Satz 5, 2. Halbsatz SVwVfG).

6. Die Erörterung ist nicht öffentlich. Es wird eine Einlass- und Sicherheitskontrolle stattfinden. Zur Feststellung der Einlassberechtigung ist ein amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild vorzuweisen. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt die auf der Internetseite www.saarland.de/228869.htm veröffentlichte und im Eingangsbereich ausgelegte Hausordnung.

7. Eine Pflicht zur Teilnahme besteht nicht. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann ohne ihn verhandelt werden (§ 67 Absatz 1 Satz 2 SVwVfG). Die schriftlich und rechtzeitig erhobenen Einwendungen behalten auch bei Ausbleiben einer/eines Beteiligten und/oder deren/dessen Bevollmächtigten ihre Gültigkeit. Verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese bei der Ein-lasskontrolle zu den Akten der Anhörungsbehörde (Oberbergamt des Saarlandes) zu geben.

8. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entste-hende Kosten werden nicht erstattet.

9. Personen, die die Unterstützung eines Gebärdendolmetschers oder einen Hörkraftverstärker in Anspruch nehmen möchten, haben dies bis zum 16.05.2019 beim Oberbergamt des Saarlandes, Am Bergwerk Reden 10, 66578 Schiffweiler oder per E-Mail anzumelden ().

Az.: II WASS/3/19-2

Schiffweiler, 09.04.2019
Oberbergamt des Saarlandes
Im Auftrag Ralf Mölleney