Aus dem Bauausschuss

 

Am vergangenen Donnerstagabend fand in der Q.lisse die 28. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bauwesen und Liegenschaften (Bauausschuss), statt. Insbesondere die Tagesordnungspunkte 2 und 3, die ein Bauvorhaben der RAG Aktiengesellschaft zum Thema hatten, waren hierbei von Bedeutung. Die RAG AG beabsichtigt, auf ihrem Gelände am Standort der ehemaligen Aufbereitungsanlage des Bergwerks Camphausen eine Grubenwasserreinigungsanlage zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um die Umsetzung einer gesetzlichen Vorgabe, zu der die RAG AG verpflichtet ist. Der Bauausschuss war im Rahmen des Genehmigungsverfahrens aufgefordert, eine Stellungnahme zu diesem Bauvorhaben abzugeben.

Nach der offiziellen Begrüßung durch Bürgermeister Lutz Maurer erklärte Dr.-Ing. Michael Drobniewski, Leiter des Unternehmensbereichs Wasserhaltung der RAG AG, wie zuvor schon im Umweltausschuss Umfang und Wirkungsweise der knapp zehn Millionen Euro teuren Anlage. Demnach soll in einem Rundbau mit 28 Metern Durchmesser der mit hauptsächlich Schwefel und PCB verunreinigte Schlamm aus dem Grubenwasser absinken und anschließend per Tanklastwagen der Entsorgung zugeführt werden. Hinter diesem sogenannten „Verdicker" können weitere Schwebstoffe im 140 Meter langen „Schönungsbecken" absinken, sodass die Belastung des Fischbachs, in den das Wasser letztendlich eingeleitet wird, deutlich reduziert sein wird. Im Anschluss an seine Ausführung beantwortete Herr Drobniewski Fragen von Ausschussmitgliedern und den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern, darunter die Ortsvorsteher Marcus Jung (Fischbach-Camphausen) und Stefan Ziegler (Quierschied). 
„Vom Grundsatz her sehen wir diese Maßnahme aus Umweltschutzgründen sehr positiv. Die Wasserqualität des Fischbachs wird deutlich verbessert“, betonte Bürgermeister Maurer und ergänzte: „Dennoch hatten wir uns erhofft, dass es eine technische Lösung gibt, die weniger Fläche bedarf oder dass ein anderer Standort auf der Fläche in Frage kommen könnte, um den Hammerkopfturm als ‚Denkmal der deutschen Ingenieurskunst‘ und die umliegende Fläche vielleicht anderweitig nutzen zu können. Eine Nutzung des umliegenden Areals für Gewerbeansiedlungen wäre mehr als wünschenswert.“ Die Gemeinde erachte es darüber hinaus als „unabdingbar und unerlässlich“, dass beim Betrieb der Anlage die gesetzlichen Emissionswerte, beispielsweise in Bezug auf Geruchs- und Lärmbelästigung, aber auch Nebelentwicklung, vollumfänglich eingehalten werden. Wichtig war Bürgermeister Maurer auch, dass der Bereich zur Straßenseite hin als Ortseingangsbereich optisch ansprechend ausgestaltet wird, was der RAG-Vertreter zusagte.

Die Forderungen fanden sich schließlich auch im Beschluss des Ausschusses wieder: Bei einer Enthaltung stellte der Ausschuss das Einvernehmen der Gemeinde Quierschied unter der Voraussetzung her, dass für den Betrieb der Anlage sowohl die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Emissions- und Immissionsrichtwerte (speziell bezüglich Lärm- und Geruchsbelästigung, Dampfentwicklung) als auch die naturschutzrechtlichen Belange vollumfänglich eingehalten werden. Darüber hinaus soll die Ausgestaltung des Bereichs in Richtung des Gehweg- und Straßenbereichs mit der Gemeinde abgestimmt werden.