Antrag auf Briefwahlunterlagen ab 16. August 2021 möglich

Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigter, der am Wahltag nicht im Wahllokal wählen kann oder möchte, hat die Möglichkeit durch Briefwahl zu wählen.

Antrag auf Briefwahlunterlagen

Die Beantragung der Briefwahl kann bereits ab 16. August 2021 beim Wahlamt der Gemeinde Quierschied schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) erfolgen. Schriftlich können Anträge per Telegramm, Fernschreiben, Fax oder E-Mail gestellt werden. Bitte geben Sie hier immer Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) an. Für die elektronische Beantragung des Wahlscheines können Sie den Link bzw. den QR-Code, die beide auf der Homepage der Gemeinde Quierschied eingestellt sind, nutzen. Sie können damit direkt den elektronischen Wahlscheinantrag aufrufen. Der QR-Code befindet sich ebenfalls auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. 

Für die schriftliche Beantragung eignet sich auch das auf der Rückseite der Wahlbe-nachrichtigung abgedruckte Antragsformular. Die Wahlbenachrichtigung wird Ihnen zeitnah nach dem 15. August 2021 mit der Post zugehen.

Bitte beachten Sie! Eine fernmündliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist leider nicht möglich. 

Wahl im Wahlamt – Briefwahlbüro ab 16. August 2021 eingerichtet

Es besteht auch die Möglichkeit, persönlich beim Wahlamt vorzusprechen und die Briefwahl vor Ort auszuüben. Beim Wahlamt ist dafür ein Briefwahlbüro vom 16. August 2021 bis einschließlich 24. September 2021 eingerichtet.

Sollten Sie sich dafür entscheiden, die Briefwahl im Wahlbüro durchzuführen, bitten wir Sie, wegen der nach wie vor andauernden Corona-Pandemie das Infek-tionsrisiko für sich und andere so gering wie möglich zu halten.

Die täglichen Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind:

vormittags
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 08.15 – 12.00 Uhr

nachmittags
Montag, Dienstag und Mittwoch: 13.30 – 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 – 18.00 Uhr
 

Allgemeine Hinweise

Die Briefwahlunterlagen sollten möglichst so frühzeitig beantragt werden, dass die von der Wählerin bzw. dem Wähler gekennzeichneten Stimmzettel in den Wahlbriefen rechtzeitig wieder bei der Verwaltung eingehen. Das den Briefwahlunterlagen beigefügte Merkblatt informiert über die richtige Handhabung der Stimmabgabe.

Die Rücksendung der Unterlagen an die Gemeinde mit der Deutschen Post AG ist gebührenfrei.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können bis zum zweiten Tag vor der Wahl, das ist Freitag, 24. September 2021, bis 18.00 Uhr, beantragt werden. Bis zum Wahltag selbst können die Unterlagen noch bis spätestens 15.00 Uhr beantragt werden, wenn eine plötzliche Erkrankung bei der wahlberechtigten Person eingetreten ist und sie deshalb den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Die plötzliche Erkrankung muss nachgewiesen sein.
 
Bei Fragen zur Briefwahl oder zu Wahlscheinen stehen die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter des Wahlamtes gerne für telefonische Auskünfte unter den Telefonnummern 06897/961-251 oder 06897/961-111 zur Verfügung.

 

Hinweis:

Blinde und Sehbehinderte haben bei dieser Wahl wieder die Möglichkeit, Stimmzettel-schablonen zu verwenden. Die Schablonen können angefordert werden beim

Blinden- und Sehbehindertenverein für das Saarland e. V.
Frau Vorsitzende Christa Maria Rupp
Küstrinerstraße 6
66121 Saarbrücken
Telefon:    0681/81 81 81
E-Mail:      
Internet:    www.bsvsaar.org