Hinweis für 1971 oder später geborene Autofahrer

Fahrerlaubnisinhaber mit Hauptwohnsitz in Quierschied, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden, müssen ihre Papierführerscheine bis spätestens 19. Januar 2025 in Kartenführerscheine umzutauschen. Dies ist nur im Rahmen eines Termins im Bürgerbüro der Gemeinde möglich. Online unter www.quierschied.de/termin können Sie ganz einfach den nächstmöglichen Termin buchen.

Erforderliche Unterlagen sind neben dem umzutauschenden Papierführerschein auch der Personalausweis oder ein anderer Identitätsausweis und ein aktuelles, biometrisches Passbild. Sofern der alte Führerschein nicht von der Gemeinde Quierschied ausgestellt wurde, wird zudem eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Führerscheinstelle benötigt – die vorab bei der entsprechenden Stelle angefordert werden muss.